GPS-Ortung von Mietfahrzeugen
Einsatz von GPS-Ortungssystemen
Unsere motorbetriebenen Mietfahrzeuge können zum Schutz vor Diebstahl und unbefugter Entwendung mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein.
Hierfür nutzen wir ein Telematik- und Ortungssystem von LOSTnFOUND. Im Rahmen der Nutzung können insbesondere Standort-, Positions- und Bewegungsdaten des jeweiligen Mietfahrzeugs erfasst und verarbeitet werden.
Die Verarbeitung dieser Daten dient insbesondere der Diebstahlprävention sowie der Ortung und Wiederbeschaffung eines gestohlenen oder unbefugt entwendeten Mietfahrzeugs.
Wichtig: Die GPS-Ortung dient nicht zu Werbezwecken und nicht der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen unserer Mieter oder Fahrer.
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der GPS- und Standortdaten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Unser berechtigtes Interesse besteht im Schutz unseres Eigentums, insbesondere in der Verhinderung und Aufklärung von Fahrzeugdiebstählen sowie in der Ortung und Wiederbeschaffung entwendeter Mietfahrzeuge.
Darüber hinaus können die Daten, soweit erforderlich, der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen.
Empfänger und Dienstleister
Für die technische Bereitstellung des GPS-Ortungs- und Telematiksystems setzen wir LOSTnFOUND als Dienstleister ein.
Im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs des Systems können Standort- und Fahrzeugdaten durch LOSTnFOUND verarbeitet werden.
Zugriff auf die GPS- bzw. Standortdaten erhalten innerhalb unseres Unternehmens nur hierzu berechtigte Personen.
Im Falle eines Diebstahls, einer unbefugten Entwendung oder eines vergleichbaren sicherheitsrelevanten Ereignisses können erforderliche Standortdaten insbesondere an Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Versicherungsunternehmen sowie gegebenenfalls weitere zur Sicherstellung oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs eingeschaltete Stellen übermittelt werden.
Speicherdauer
Die über das GPS-Ortungssystem erhobenen Standort- und Bewegungsdaten werden grundsätzlich für einen Zeitraum von 30 Tagen gespeichert und anschließend gelöscht, soweit keine weitere Speicherung erforderlich ist.
Eine längere Speicherung einzelner Daten kann insbesondere erforderlich sein, wenn ein Fahrzeug gestohlen oder unbefugt entwendet wurde, ein konkreter Schadensfall vorliegt oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden.
In diesen Fällen werden die betreffenden Daten nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist bzw. gesetzliche Aufbewahrungs- oder Verjährungsfristen dies erfordern.
Widerspruchsrecht
Soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht, haben betroffene Personen gemäß Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechten sowie die Kontaktdaten des Verantwortlichen und unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
